Was gehört zur Wohnfläche und was nicht?

Nachrechnen kann sich lohnen! 

Alle Kosten, die auf der Wohnfläche basieren, können für die eine Seite zu hoch für die andere zu niedrig sein. Die Wohnungsgröße ist Berechnungsgrundlage für Betriebs- und Nebenkostenabrechnung und spielt bei vielen weiteren Aspekten wie zum Beispiel Kauf einer Immobilie eine wesentliche Rolle.

Berechnung nach Wohnflächenverordnung oder DIN-Normen?

Generell lassen sich zwei Wege unterscheiden. Einmal die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, auf der anderen Seite die Berechnung nach den DIN-Normen. Je nachdem welche Methode angewendet wird, können die Flächenangaben gravierend abweichen.

Bei den DIN-Normen unterscheidet man noch einmal zwischen der DIN 277 und der DIN 283, wobei letztere mittlerweile veraltet und kaum mehr zu finden ist. Am häufigsten wird in der Praxis die Wohnflächenverordnung angewandt. Die Verordnung ist eigentlich nur für den sozialen Wohnungsbau verpflichtend, doch mittlerweile legen Gerichte sie auch für frei finanzierte Immobilien zu Grunde – immer dann, wenn im Kauf- oder Mietvertrag nicht ausdrücklich eine andere Berechnungsmethode vereinbart worden ist.

Daher ist es in jedem Fall sinnvoll die Flächenangaben nachzuprüfen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Im Zweifelsfall ist bei Mietangelegenheiten und vor allem bei Kauf einer Wohnung oder Haus ein unabhängiges Gutachten ratsam.

 

Die Berechnung ist für folgende Sachverhalte notwendig:

  • Erstellung von Wertgutachten, insbesondere relevant beim Ertragswertverfahren
  • Überprüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Überprüfung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
Beispiel_Grundriss_Sabrina

Leistungsumfang Wohnflächenermittlung:

  • Vermessung aller Räume mit Lasertechnik
  • Berücksichtigung räumlicher Besonderheiten wie Säulen, Dachschrägen, Schornsteine, etc.
  • Messung der Raumhöhen
  • Fotodokumentation
  • Anfertigung von Zeichnungen
  • Ermittlung der Wohnflächen nach WoFlV